Kreissatzung

Der Kreisverband trägt den Namen DIE LINKE. Kreisverband Segeberg. Der Sitz der Geschäftsstelle ist zur Zeit Henstedt-Ulzburg.

Der Kreisverband besteht aus den Mitgliedern der Partei DIE LINKE des Gebiets des Landkreises Segeberg und Mitgliedern aus anderen Kreisen auf Antrag.

Organe des Kreisverbandes sind:
a) die Kreismitgliederversammlung
b) der Kreisvorstand

Der Kreisvorstand beruft in regelmäßigen Abständen, bei Bedarf und auf Antrag von 25% der Kreismitglieder, Mitgliederversammlungen schriftlich per Post oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen ein.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört insbesondere die Beschlussfassung über:

  • den Bericht des Kreisvorstandes und des Kassenwarts
  • den Kassenprüferbericht
  • die Entlastung des Kreisvorstandes - alle zwei Jahre bzw. bei Bedarf
  • die Wahl des Kreisvorstandes - alle zwei Jahre bzw. bei Bedarf
  • die Wahl der KassenprüferInnen - alle zwei Jahre bzw. bei Bedarf
  • die Wahl der Delegierten für Parteitage und Parteigremien
  • Anträge an Parteitage und Parteigremien
  • die Planung der politischen Aktivitäten
  • Anträge der Mitglieder (sollen spätestens eine Woche vorher schriftlich vorliegen.)
  • Teilnahme an Wahlen

Wahlen sollen in der Regel geheim abgehalten werden. Auf Antrag eines Mitgliedes auf geheime Wahl, muss die Wahl geheim abgehalten werden.
Die in einer Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich in einem Ergebnisprotokoll niederzulegen. Das Protokoll muss allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Änderungen dieser Satzung können nur in einer Mitgliederversammlung erfolgen, in deren Einladung der Tagesordnungspunkt Satzungsänderung unter genauer schriftlicher Angabe der beantragten Satzungsänderung angekündigt wurde. Eine Satzungsänderung bedarf nach Außerkraftsetzung von Punkt 8 dieser Satzung einer Mehrheit von 2/3 aller abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Wahl und Abwahl von Kreisvorstandsmitgliedern, Delegierten, Kandidaten etc. erfolgen mit einfacher Mehrheit.

Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist gegeben, wenn die Einladung zur Mitgliederversammlung ordnungsgemäß unter Beachtung der Ladungsfrist erfolgte und mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sind.

Der Kreisvorstand besteht aus bis zu sechs Vorstandsmitgliedern, darunter eine Vorsitzende, ein Vorsitzender und eine/ein KassenwartIn.

Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes oder bei Anträgen auf Abwahl durch 30% der Kreismitglieder hat der Kreisvorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der (bei erfolgter Abwahl) eine Nachwahl für den restlichen Zeitraum der Amtsperiode zu erfolgen hat.

Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbandes. Er kann

Mandatsträger der Partei und andere Personen mit beratender Stimme zu den Vorstandssitzungen einladen. Der Kreisvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Er tagt in der Regel öffentlich.

Rechtzeitig vor Wahlen (Kommunal-, Kreis-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen) und Landes- oder Bundesparteitagen hat der Kreisvorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen, auf der die notwendigen Wahlen, Anträge, Programme, Beschlüsse etc. erfolgen können. Sofern Wahlkreise sich über das Gebiet des Kreisverbandes hinaus erstrecken, muss dies in Abstimmung mit den anderen betroffenen Kreisverbänden unter Einladung der dortigen stimmberechtigten Mitgliedern erfolgen.

Der Kreisvorstand stellt allen Mitgliedern umfassend Informationen zum Parteileben zur Verfügung, soweit diese nicht bereits von anderen Parteiorganen und -instanzen verbreitet werden.

Im Gebiet des Kreisverbandes können durch Beschluss des Kreisvorstandes oder der Mitgliederversammlung Ortsverbände gegründet werden. Die Gründungsversammlung von Ortsverbänden wird durch den Kreisvorstand durchgeführt. Die Organe der Ortsverbände sind Mitgliederversammlungen oder Ortsverbandsvorstände. Die Landesgeschäftsstelle ist über die Gründung zu unterrichten.

Bestimmungen der Bundes- oder Landessatzung der Partei DIE LINKE haben Vorrang vor dieser Kreissatzung.

Innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung der Kreissatzung kann diese mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitgliedern geändert werden, sofern in der Einladung zur Mitgliederversammlung die beabsichtigte Satzungsänderung schriftlich angekündigt wurde.
Dieser Punkt 8 der Kreissatzung tritt genau ein Jahr nach ihrer Verabschiedung außer Kraft.
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Beschlossen auf der Kreismitgliederversammlung des Kreisverbandes Segeberg der Partei DIE LINKE am 05. November 2007 in Kaltenkirchen.
Punkt 5 (Größe des Vorstandes) geändert auf der Kreismitgliederversammlung vom 18. Juli 2009, ebenfalls in Kaltenkirchen.
Geändert auf der Kreismitgliederversammlung am 22.8.2015.