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27. September 2022 Miro Berbig

Hartz V - Bürgergeld bleibt Armut per Gesetz

Neue Etikette

 

Die SPD will mit dem „Bürgergeld“ einen „Schlussstrich“ unter die Agenda 2010 ziehen und das Image als

Partei der „sozialen Kälte“ abstreifen. Bundessozialminister Heil (SPD) sieht den vorliegenden Entwurf als

Überwindung des Hartz-IV-Systems. Der Entwurf löst das nicht ein:

 

- Die vorgesehene Erhöhung der Regelsätze ist unzureichend. Alleinstehende Erwachsene sollen 53

Euro mehr im Monat als bisher bekommen (statt aktuell 449 künftig 502 Euro). Das ist gerade mal

der Inflationsausgleich.

- Auch künftig sind Kürzungen als Sanktionen vorgesehen. Das Kürzungsmoratorium bis zum

30.06.2023 wird nicht verlängert.

- Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, sagt: „Es muss endlich

Schluss sein mit den Armutssätzen. Sanktionen gehören restlos abgeschafft. Nur dann kann von einer

Überwindung von Hartz IV und einem echten Bürger*innengeld gesprochen werden.”

 

Reicht nicht für gesellschaftliche Teilhabe

 

Die bisherigen Regelsätze wurden methodisch fehlerhaft berechnet und sind deshalb viel zu niedrig. Die

verschiedenen Bundesregierungen haben mit methodischen Tricks das sozio-kulturelle Existenzminimum

„kleingerechnet“. Das führt zu sozialer Scham und Isolation bei Erwachsenen bis zu Mangelernährung und Entwicklungsdefiziten bei Kindern. Der Paritätische hat eine alternative wissenschaftliche Berechnung

vorgelegt und ist dabei (vor Inflation) auf 678 Euro Existenzminimum gekommen.

Gegen Armut gibt es ein einfaches Lösungsmittel: Geld für die Betroffenen. DIE LINKE, Sozialverbände und

Gewerkschaften fordern armutsfeste Regelsätze. Nach den Berechnungen der Paritätischen sind das 678

Euro. Im Vergleich zu den derzeit geltenden Hartz-IV-Regelsätzen ist das 50 Prozent mehr Geld. Die

Erhöhung der Regelsätze im Bürgergeld um gut 10 Prozent bezeichnet Ulrich Schneider als „schlechten

Witz“. Ein Leben ohne Armut und gesellschaftliche Teilhabe sind damit nicht möglich.

Auch das Konstrukt der „Bedarfsgemeinschaft“ soll weiterbestehen. Andere Haushaltsmitglieder werden

in Haftung genommen, wenn jemand Anspruch auf Bürgergeld hat (z.B. indem Einkommen und Vermögen

der Haushaltsmitglieder angerechnet werden). Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhalten nur

anteilige Regelleistungen.

 

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