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13. Oktober 2017 Heinz-Michael Kittler

Diakonie Kitas nicht benachteiligen!

Mit Zustimmung der linken Kreistagsfraktion, die auch an einem vorbereitenden Arbeitskreis aktiv beteiligt war, beschloss der Segeberger Kreistag am 12. Oktober 2017 eine Offensive, um über 1000 Kita Plätze im Kreis Segeberg neu und zusätzlich zu errichten. Eine entsprechende Förderrichtlinie für Gemeinden ist nun in Arbeit.

Allerdings ist der Arbeitsmarkt für Erzieher und Sozialpädagogen völlig leergefegt und in der Rekrutierung von über 100 neuen Fachkräften wird das eigentliche Problem liegen. Hier könnten diejenigen Gemeinden leer ausgehen, die ihre öffentlichen Kitas von einem kirchlichen Betreiber, z.B. der Diakonie Altholstein betreiben lassen. Diese wenden nämlich kirchliches Arbeitsrecht an, dass für Bewerber uninteressant ist. So wird eine Kirchenmitgliedschaft verlangt, ein vom TVöD negativ abweichender Entgelttarif angewendet und das Betriebsverfassungsgesetz ausgeschlossen.

Kaum bekannt ist, dass konfessionelle Kita Träger ihr Arbeitssonderrecht von einer Ausnahmeregel zum Art. 3 GG ableiten. Das ist der Art. 140 GG in dem der Art.137 der Weimarer Verfassung überlebt hat, welcher noch aus dem Jahr 1919 stammt und nach den damaligen Umbrüchen kircheninterne Personalkörper und Klosterschulen, bzw. rein konfessionelle Einrichtungen absichern sollte.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat diese Regel 2006 aktualisiert und präzisiert. Dieses Gesetz wiederholt zwar zunächst den Art 3 GG, formuliert aber in § 9 Absatz 2 eine Ausnahmeregellung: "Ausgenommen vom Gleichbehandlungsgrundsatz sind ...Religionsgemeinschaften bzw. deren Einrichtungen, die sich die Pflege einer Religion oder Weltanschauungen zur Aufgabe machen."

Das führt zu der Frage: Wenn eine öffentliche Kita, mit deren Betrieb eine Gemeinde einen kirchlichen Subunternehmer beauftragt hat, ist diese Kita dann Angelegenheit einer Religionsgemeinschaft? Und hat diese Kita dann die Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe? Mit dieser Frage befassen sich verschiedene Gerichte und jetzt auch der EU GH.

Der Antrag der linken Kreistagsfraktion, in der Förderrichtlinie die Gemeinden als Auftraggeber zu ermuntern, sich von dem kirchlichen Arbeitsrecht zu befreien, fand zwar auch Zustimmung anderer Parteien, aber zu einer Mehrheit reichte es leider nicht. Heinz-Michael Kittler, Vorsitzender der linken Kreistagsfraktion hofft nun, dass der Europäische Gerichtshof entschieden hat, bevor die neuen Kitas errichtet sind. Denn sonst hätte der Kreis seine Millionen in leerstehende Räume verbaut.

Weitere Informationen zum Thema: 

https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/publikationen/++co++c7880316-bb34-11e6-8e53-525400940f89

insbes.Kircheninfo 30, Seiten 14 und 33

Foto: andresmbernal