31. August 2016
Antrag:Berufung einer/es Integrationsbeauftragten
Kaltenkirchen, 30.08.16
Die/der Integrationsbeauftragte fördert das tolerante und friedliche Zusammenleben von Menschen verschiedener ethnischer, kultureller, religiöser oder äußerer Prägung und deren gesellschaftlicher Teilhabe in unserer Stadt Kaltenkirchen.
Aufgaben:
- Förderung der Integration bleibeberechtigter Migranten
- konzeptionelle Arbeit (strukturell, zielgruppen- und ablauforientiert)
- Zusammenarbeit mit den Trägern der Integrationsarbeit, Behörden, Verbänden und ehrenamtlichen Helfenden
- Flüchtlingsberatung (nicht bleibeberechtigte Ausländer)
- Allgemeine Ausländerberatung
- Beratung/Unterstützung in binationalen Familiensachen
- aufenthaltsrechtliche und sozialrechtliche Beratung/Unterstützung
- Beratung/Unterstützung der Selbstorganisationen von Migranten
- Antidiskriminierungsarbeit/Opferberatung
- Beratung von Diskriminierungsopfern
- Ersthilfe für Opfer fremdenfeindlicher Angriffe
- Zusammenarbeit mit Polizei und Verwaltung
- Präventionsarbeit (Initiierung und Förderung von Projekten zur interkulturellen Begegnung, Informations- und Aufklärungsarbeit)
- Mitarbeit in lokalen und überregionalen Gremien
- Förderung von Menschen unterschiedlicher Religionen • Zusammenarbeit mit Vereinen und einzelnen Personen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Organisation von Veranstaltungen (z.B. Fest der Nationen)
- Weiterbildungen/Vorträge/Seminare
- Die/der Integrationsbeauftragte kann an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies gilt auch für nicht- öffentliche Sitzungen.
Die oder der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Mit freundlichen Grüßen
Danny Blechschmidt