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1. Mai 2010

Jeder fünfte Beschäftigte arbeitet in Schleswig-Holstein zu Niedriglöhnen

Im Bundesland Schleswig-Holstein lag der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten 2006 bei 21,6 Prozent. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., die diese im Vorfeld des 1. Mai als Tag der Arbeit gestellt hatte. Bundesweit liegt der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten bei 20 Prozent im Jahr 2006, was 3 Prozent mehr sind als im Jahr 2001. Neuere Daten werden erst diese Jahr  erhoben. Die offizielle Niedriglohnschwelle liegt bei Zwei-Drittel des Durchschnittsverdienstes, was für 2006 laut Berechnungen des Statistischem Bundesamt einem Stundenlohn von 9,85 entspricht.

Für Schleswig-Holstein liegen auch Angaben zu einzelnen Beschäftigungsgruppen vor, die besonders von Niedriglöhnen betroffen sind. Danach liegt der Anteil der Niedriglöhner in Schleswig-Holstein bei befristet Beschäftigten bei 37,9% und bei geringfügig Beschäftigten bei 81,4 %. Dabei handelt es sich genau um jene Beschäftigungstypen, die die schwarz-gelbe Bundesregierung ausbauen will. Mehr als jede vierte Frau arbeitet zu Niedriglöhnen. Niedrige Löhne finden sich vor allem im Friseurhandwerk, im Taxigewerbe, der Leiharbeitsbranche, bei Wäschereien und chemische Reinigungen sowie in der Gastronomie und Gebäudereinigung. 

„Rechtzeitig zum Tag der Arbeit sind die Ergebnisse der Anfrage handfeste Argumente für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Nur so wird Armutslöhnen ein Riegel vorgeschoben. Die Bundesregierung muss ihren geplanten Ausbau des Niedriglohnsektors stoppen. Wir brauchen einen Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse wie Leiharbeit und Minijobs müssen eingedämmt werden.“, fordert Miro Berbig, Ortsverbandssprecher in Norderstedt.

„Ein gesetzlicher Mindestlohn ist unabdingbar für die Betroffenen und nutzt der Allgemeinheit. Denn so wird endlich Schluss gemacht mit der staatlichen Subventionierung von Armutslöhnen“, so der Ortsverbandssprecher weiter. 

Der Niedriglohnsektor ist mit erheblichen Kosten für die Gesellschaft verbunden. Denn laut Bundesregierung gab es 2009 1,2 Millionen Haushalte, deren Mitglieder erwerbstätig sind, die aber wegen niedriger Verdienste ergänzend Hartz IV- Zahlungen erhalten – pro Haushalt monatlich 769 Euro. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich danach ein Betrag von ca. 11 Mrd. Euro, den der Steuerzahler aufbringen muss, um zu niedrige Einkommen mit Sozialleistungen aufzustocken. 

Von einem gesetzlichen Mindestlohn würden Millionen Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Legt man einen Stundenlohn von 10 Euro zugrunde, wie es DIE LINKE fordert, würde bei 3,88 Millionen Menschen das Einkommen erhöht. Bei einer Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro, die der DGB auf seinem Bundeskongress vom 16.-20. Mai beschließen will, wären es immerhin noch 2,45 Millionen Menschen. Aktuelle Berechnungen zu den möglichen Einsparungen der Sozialkassen infolge eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns verweigert die Bundesregierung. Sie verweist auf alte Berechnungen, die sich an einem Mindestlohn in Höhe von 7,50 orientieren und von Einsparungen von 1 bis 1,5 Milliarden Euro ausgehen.