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4. November 2008

Kindergelderhöhung muss auch bei Hartz IV-Kindern ankommen!

DIE LINKE fordert in einem Antrag an den Bundestag, dass die am 15. Oktober 2008 vom Kabinett beschlossene Kindergelderhöhung von der Anrechnung auf die Hartz IV-Regelsätze ausgenommen wird.
 
"Es kann nicht sein, dass nicht nur Durchschnittsverdiener, sondern auch Besser- und Bestverdienende für ihr unterhaltspflichtiges Kind 10 Euro mehr erhalten, aber einer Hartz IV-Empfängerin dieser Betrag   vom Regelsatz abgezogen wird, so dass sie für ihr Kind keinen Cent mehr erhält", kritisiert Heinz-Michael Kittler, der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Segeberger Kreistag. "Ich kann mir weder vorstellen, dass Steinmeier, Struck, Steinbrück und Scholz das ernsthaft als gerecht empfinden, noch dass die selbst gebeutelten Mitarbeiter/innen der Argen im Kreis Segeberg diese unmenschliche Regelung gerne umsetzen.“

Kittler, selbst Vater von 4 Kindern, moniert weiter, dass "die knauserige Erhöhung von 10 Euro kein Ausgleich für den Wertverlust des Kindergeldes seit 2002 ist. Absolut skandalös ist jedoch, dass Hartz IV-Familien leer ausgehen. Die Regierung legt Unterstützungsprogramme in ungeahnter Milliardenhöhe für den Bankensektor auf und verweigert gleichzeitig den Ärmsten der Armen die dringend notwendige Anpassung der Existenzsicherung für ihre Kinder.“

Im Vorgriff auf die Anpassung des Regelsatzes für Kinder an den existenznotwendigen Bedarf darf die Kindergelderhöhung nicht auf Hartz IV angerechnet werden. Eine entsprechende Maßnahme hatte Rot-Grün 1999 vorgenommen.
 
Eine ähnliche Situation sieht die Fraktion DIE LINKE im Segeberger Kreistag jetzt: nicht nur das Hartz IV Gesetzeskonstrukt selbst ist verfassungswidrig und muss geändert werden. Auch die Höhe der Regelsätze sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Zur Entscheidung eingereicht hatten die Richter vom Landessozialgericht Darmstadt. Nach Ansicht der Darmstädter Richter sind die Sätze zu niedrig und verstoßen gegen die Menschenwürde der Arbeitslosen, gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsschutz, gegen das Schutzgebot für Ehe und Familie sowie gegen das Rechts- und Sozialstaatsgebot.

Die SPD kann nun endlich mal beweisen, ob ihr wirklich jedes Kind gleich viel wert ist.