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8. Juli 2009

Unternehmer: Traum vom Griff in klamme Kreiskasse geplatzt?

Sogar wenn Betriebe Ausbildungsbedingungen nicht erfüllen, dürfen sie für ein paar hundert Euro im Monat Auszubildende beschäftigen. Bedingung: Sie müssen dann im Betrieb nicht erbrachte Teile der Ausbildung gemäß Ausbildungsordnung „in geeigneten Einrichtungen außerhalb des Betriebes durchführen“ (lassen) (§ 27 Berufsausbildungsgesetz). Das sind die Überbetrieblichen Ausbildungsstätten (ÜAS) Entsprechendes setzt dann auch die Handwerksordnung in § 26 um. ÜAS ist also, im dualen Bildungssystem – und zwar bundesweit organisiert – eindeutig dem Zuständigkeitsbereich der Betriebe, in Kammern/Innungen organisiert, zuzuordnen. Sie sind als Nutznießer Träger der ÜAS und nicht die Berufsschulen oder die öffentlichen Hand der Gebietskörperschaft.
Auch die 3670 Betriebe der Handwerkerschaft Mittelholstein (Neumünster/Segeberg) betreiben als Träger ÜAS, welche sich mangels eigener Räume jedoch bei der Kreisberufsschule Segeberg sehr günstig eingemietet hat. Die braucht ihre Räume jetzt selbst. 
Dazu DIE LINKE: Unbestritten ist ÜAS eine gute Sache. Auch die Nähe zur Kreisberufsschule ist vorteilhaft für alle Beteiligten. Solange es aus Platzgründen möglich war, war die ÜAS auch in der Berufsschule ein lieber Gast. Der Kreis sollte auch beim Erwerb von Förderzuschüssen helfen und kommt der ÜAS mit einem großen Grundstück für ein eigenes Gebäude entgegen. Spielräume für weitere Großzügigkeiten, sieht die Fraktion DIE LINKE leider nicht, denn die künftigen Einnahmeerwartungen des Kreises befinden sich im freien Fall. Diese Position hatten wir am 11.Mai in Form eines Antrages an Hauptausschuss und Kreistag abgeliefert, da die neoliberale Mehrheit das Thema dahingehend darstellte, als müsse der Kreis Segeberg erhebliche Mittel bereitstellen, weil es um „unsere Jugend“ unser „duales Bildungssystem“ und sonstwas gehe.
Dabei wurde der räumliche Zusammenhang der ÜAS mit der Berufsschule geschickt genutzt, auch einen Zusammenhang der Trägerschaft vorzutäuschen. Auch der vorige Landrat Gorrissen hätte angeblich seit langem der ÜAS entsprechendes vertraglich zugesichert.

Zwar stehen der ÜAS für den Neubau eines eigenen Hauses ohnehin gewaltige staatliche Fördermittel in Aussicht, nun wollte die Mehrheit des Kreistages ihr jetzt auch noch den erforderlichen Eigenanteil zuschanzen. Die Parteien überboten sich:
Großzügig die sonst eher knickrige SPD. Die CDU hielt ein Geschenk von € 652.000, und die FDP gar € 750.000 aus der klammen Kreiskasse für richtig. Dann einigten sie sich per Beschluss im Hauptausschuss, die 25 % Eigenanteil bei einer geschätzen Bausumme von 2,5 Mio € komplett zu übernehmen.

Nach unserem Antrag verstummte die Debatte in Hauptausschuss und Kreistag. Vielmehr erhielt die Verwaltung den Auftrag, den Sachverhalt zu klären, daran weiterzuarbeiten und zu berichten.
Das geschah am 7. Juli: Ergebnis: Landrat Gorrissen hatte nie Bares zugesagt. Es gibt auch keinen Ersatzanspruch für den Auszug aus der Berufsschule. Der Eigenanteil für ein eigenes Objekt könne der ÜAS evtl. höchstens geliehen werden. Und das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass der Eigenanteil wohl eher bei 50% liegen dürfte. Zunächst müsse aber ein Träger feststehen, und der müsste einen Antrag stellen. Im Gegensatz zu dieser Provinzpossenpolitik hat die DIE LINKE Bundestagsfraktion eine bessere Idee, die dem Handwerk nutzt. Sie fordert die Senkung des MwSt.-Satzes für handwerkliche Dienstleistungen von 19 – auf 7%.