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19. September 2009

Kinderrechte in die Landesverfassung!

Mit dem Antrag, von der Landesregierung zu fordern, Kinderrechte in die Landesverfassung von Schleswig Holstein aufzunehmen, wird unsere Fraktion den Kreistag bei seiner nächsten Sitzung am 8. Oktober konfrontieren. Wir folgen damit unserem Landeswahlprogramm und einer von AWO, SoVD und Kinderschutzbund gestarteten Volksinitiative. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Kinder, die in unserer Gesellschaft in Armut aufwachsen müssen, und angesichts der vielfältigen Benachteiligungen, die sich daraus für diese Kinder und Jugendlichen hinsichtlich ihrer Lebens-, Bildungs- und Entwicklungschancen ergeben, muss im Sinne des Sozialstaatsauftrages eine präzise Staatszielbestimmung in der Verfassung normiert werden, die  der für das Gemeinwesen insgesamt problematischen Entwicklung entgegen wirkt.

Deshalb soll eine Staatszielbestimmung zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen zum  Ausdruck bringen, dass eine positive Entwicklung aller jungen Menschen für die Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist. Außerdem müssen Handlungsebenen, Instrumente und Wertorientierungen benannt werden, die für die Zielverwirklichung wesentlich und tragfähig sind.

Eine  wirkungsvolle Armutsprävention muss sowohl beim Ausbau der Infrastruktur wie auch bei der  Verteilung von materiellen Leistungen ansetzen. Die notwendigen Maßnahmen erfordern finanzielle  Mittel, die die Finanzkraft der Kommunen wesentlich übersteigen, daher steht hier das Land in der Pflicht.

Kinderarmut kommt von Elternarmut. Wir haben jetzt all die schönen Wahlkampfversprechungen der Kinderarmut-und Hungerlohnparteien gesammelt und sind gespannt, wie sich unsere politischen Gegner bei der Kreistagssitzung am 8. Oktober in der Debatte verhalten werden. Die Kreistagssitzung findet voraussichtlich ab 18:00 statt und ist öffentlich.