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30. August 2013 Danny Blechschmidt

Antrag: Änderung der Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger

Der Hauptausschuss am 02.09.13 und die Stadtvertretung am 22.10.13 mögen beschließen:
 
Antrag: Der Hauptausschuss und die Stadtvertretung möge die  8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Kaltenkirchen des Artikel 1 § 6 Abs. 1 dahingehend ändern:

„ Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates und der Jugendstadtvertretung erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung, die dem Sitzungsgeld des Höchstsatzes der Landesverordnung über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern ( Entschädigungsverordnung ) entspricht.“

Abs. 2 entfällt

Begründung:

Die Entschädigungsordnung für ehrenamtlich tätige Bürger ist in der Entschädigungssatzung der Stadt geregelt. Der Vorsitzende des Seniorenbeirates und der Umwelt und Naturschutzbeauftragte bekommen jeweils 29 Euro. Dieser Betrag entspricht dem Sitzungsgeld, das einem Mitglied eines Ausschusses gezahlt wird, welches der Stadtvertretung angehört. Der oder die Beauftragte für Menschen mit Behinderung ist aus der Sicht der Verwaltung dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates und  dem des Umwelt und Naturschutzbeauftragten gleichzustellen. Insofern sollte auch eine einheitliche Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die Verwaltung schlägt jetzt eine einheitliche Aufwandsentschädigung von 31 Euro vor, für den Vorsitzenden des Seniorenbeirates, dem des Umwelt und Naturschutzbeauftragten und dem des Beauftragten für Menschen mit Behinderung.

Aber was ist mit  den Vorsitzenden der Jugendstadtvertretung?

In deren Satzung steht  unter
§ 1: In der Stadt Kaltenkirchen wird eine Jugendstadtvertretung gebildet, dessen  Zweck  die Vertretung  aller Kinder und Jugendlichen mit Hauptwohnsitz Kaltenkirchen ist.
§ 2:  Die Jugendstadtvertretung  wird von der Stadt als unabhängige, parteipolitische neutrale und konfessionell ungebundene Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen anerkannt und ihr Wirken unterstützt.
und
§ 3 Die Mitglieder der Jugendstadtvertretung sind ehrenamtlich tätig.

Aus meiner Sicht sollte die Verwaltung auch den Vorsitzenden der Jugendstadtvertretung in ihren Antrag mit einbinden. Schließlich  berät  die Jugendstadtvertretung die städtischen Gremien in allen Angelegenheiten,  die Kinder und Jugendliche betreffen. Die  Jugendstadtvertretung hat die Aufgabe die Interessen der Jugend in unserer Stadt zu vertreten und  hierfür eine Meinungsbildung vorzunehmen und umzusetzen. Die Stadtvertretung und deren  Ausschüsse hat deren Empfehlung und Anträge  zu behandeln. Dies zeugt doch von einer immensen Wichtigkeit,  Ansehen und Vertrauen gegenüber der Jugendstadtvertretung. Denn Erwachsene wissen nur  selten genau, was Kinder und Jugendliche wirklich in ihrer Stadt  brauchen bzw. was ihnen fehlt. Wir sind  auf ihre Expertenmeinung in  ihrem Fachgebiet angewiesen. Denn sie gestalten ihre Zukunft nicht  nur mit, sie  müssen  auch in ihr später  leben. Zudem dürfen sie mit 16 Jahren bei der Kommunalwahl wählen, so dass ihre Stimme genauso viel wert ist, wie jede andere. Warum also sollte ihre ehrenamtliche Arbeit  bzw. die des Vorsitzenden nur halb so viel "wert" sein?

Mit freundlichen Grüßen
Danny Blechschmidt