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Gülle im Trinkwasser, so lauteten in diesem Herbst die Schlagzeilen. Auch in Norderstedt? Dazu stellt DIE LINKE im Umweltausschuss folgende Anfrage:
Die §§ 27, 47 WHG setzen die Anforderungen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eine Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik („EG-Wasserrahmenrichtlinie“) um. Hierin sind Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser (§ 47 WHG) und die Oberflächengewässer (§ 27 WHG) definiert.
Grundwasser ist nach § 47 WHG so zu bewirtschaften, dass
Die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer wird durch § 27 WHG geregelt. Danach sind oberirdische Gewässer, soweit sie nicht als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass
Oberirdische Gewässer, die als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass
Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission Deutschland wegen der steigenden Nitratbelastung des Grundwassers und jahrelanger Untätigkeit bei dessen Schutz verklagt. In der rund 40-seitigen Anklageschrift wird die deutsche Umwelt- und Agrarpolitik hart kritisiert. Insbesondere wird der Anstieg der Belastung des Grundwassers mit Nitrat beklagt. Betroffen sind zahlreiche Regionen in Deutschland, insbesondere Norddeutschland. Als Hauptverursacher wird die Landwirtschaft ausgemacht. Dass die Bundesregierung bislang keine Gegenmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers eingeleitet hat, sei ein klarer Verstoß gegen die seit 1991 geltende EU-Nitratrichtlinie. In diesem Zusammenhang sei auch auf das Verschlechterungsverbot gemäß EU-Wasserrahmen-RL hingewiesen. Auch sei zugelassen worden, dass wesentlich mehr Dünger auf die Äcker gebracht werde, als die Pflanzen überhaupt aufnehmen könnten. Darüber hinaus seien die gesetzlichen Düngepausen von maximal drei Monaten viel zu kurz. Die Bundesregierung trägt mit ihrer Richtlinienkompetenz hier eine besondere Verantwortung, doch auch die Kommunen haben eigene Möglichkeiten, der Belastung von Grundwasser und Oberflächengewässer entgegenzuwirken.