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15. Mai 2010

Arge Leistungszentrum Segeberg: LINKE Segeberger Kreistagsfraktion für "Gemeinsame Einrichtung"

Nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs der Bundesregierung zur "Weiter-entwicklung" der Grundsicherung für Arbeitssuchende, sowie dessen erster Lesung im Bundestag am 6. Mai, sehen wir nur eine eingeschränkt tragfähige Grundlage für eine sachgerechte Neuorganisation. Der Gesetzentwurf überwindet nicht die bestehenden Schwächen und Risiken, sondern führt zu weiterer Bürokratie und Verflechtung zu Lasten der Hilfebedürftigen. Das SGBII wird noch komplexer und aufwendiger durch zahlreiche neue Gremien auf Orts,- Landes- und Bundesebene.

Die neuen Argen heißen ab 01.01.2011: "gemeinsame Einrichtung" oder "Jobcenter", die Optionskommunen, deren Anteil auf 25% aller 439 Hartz IV Einrichtungen erhöht werden können, werden in "zugelassene kommunale Träger" umbenannt. 

Heinz-Michael Kittler, Fraktionsvorsitzender der Linken im Segeberger Kreistag, sieht in dem neuen Gesetz, dessen Verabschiedung theoretisch auf den 09. Juli 2010 terminiert ist, eine Verschlimmbesserung des bestehenden SGB II und hält auch die Grundgesetzänderung mit einem neuen Art. 91e für gewagt, denn dieser steht in Konflikt mit dem Art. 20.1 (Demokratieprinzip) und Art. 79.3 (Föderale Struktur). Weil sowohl der Bundesrechnungshof an dem Gesetzentwurf heftige Kritik geübt hatte, wie auch nun andere Mehrheiten im Bundesrat bestehen, ist völlig offen, ob das Gesetz überhaupt noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Deshalb fordert DIE LINKE für die Betreuung von Hilfebedürftigen auch einen Plan B von der Kreisverwaltung, falls das Gesetz nicht in Kraft tritt.  

Auf dieser wackeligen Basis muss der Kreis Segeberg dennoch erstmal entscheiden, ob er optieren will oder nicht. "Die Fraktion DIE LINKE im Segeberger Kreistag sieht zwar keinesfalls eine gemeinsame Einrichtung als Ideallösung an," so Kittler, "aber als zugelassener kommunaler Träger zu optieren, halten wir genau für den falschen Weg. DIE LINKE strebt einen völlig anderen Weg an.

Weil Hartz IV den gesamten Arbeitsmarkt destabilisiert, muss es als historische Fehl-entscheidung überwunden werden. Erst recht lehnen wir die weitere Zersplitterung der Zuständigkeiten ab. Stattdessen brauchen wir eine bundesweit einheitliche Vermittlung, Betreuung und Förderung aller verfügbaren Erwerbslosen und eine einheitliche Organisation in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Der Bund muss auf der Basis bundesweiter qualitativer Standards die Kosten der Unterkunft für arbeitsfähige Erwerbslose und deren Familien übernehmen. Dann werden Kreis und Kommunen entlastet und können die Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung oder andere soziale Infrastrukturprojekte verwenden um u.a. auch die Verfügbarkeit von Alleinerziehenden zu gewährleisten." 

Akute Vorraussetzung für eine "gemeinsame Einrichtung" ist jedoch eine erheblich bessere Zusammenarbeit von BA und Kreis auch unterhalb des Lenkungsgremiums. Zum Ausgleich von Kompetenzdefiziten bei Vermittlungsprozessen, Bewerberprofiling und im Umgang mit IT-Systemen schlagen wir gründlichere Hospitation von Fallmanagern bei BA-Vermittlern vor, soweit erforderlich. 

Leider wird die Debatte durch neoliberale Propaganda erschwert. Oft ist auch in amtlichen Pamphleten von besonderer Klientel, schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, Sucht, Verschuldung oder psychosozialen Defiziten die Rede. Diese verallgemeinernde Stigma-tisierung von Erwerbslosen lehnt DIE LINKE strikt ab.

Vielmehr ist das Spektrum der Hilfebedürftigen breit gestreut. Die größten Gruppen sind Beschäftigte, die wegen Hungerlöhnen aufstocken müssen und gar nicht arbeitslos sind, Alleinerziehende und über 50-jährige teilweise hochqualifizierte Bewerber sowie jugendliche Opfer eines mangelhaften Sozial- und Bildungssystems. Was meistens fehlt, ist nicht Motivation zur Arbeit, sondern Arbeitsplätze, von denen man leben kann. Genau die wurden durch Hartz IV zerstört, weil damit auch die Verpflichtung zur Annahme prekärer Jobs gilt, welche dann reguläre Jobs verdrängen.