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28. Februar 2014 Danny Blechschmidt

Antworten auf die Anfragen vom 3.2.2014

Sehr geehrter Herr Blechschmidt,
lhr o.g. Schreiben habe ich dankend erhalten und möchte wie folgt zu den einzelnen Fragen
antworten:

Zu 1.
Wie viele öffentlich  geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindung  gibt es im Jahr 2O14 in Kaltenkirchen ?

Antwort:
1.162 Wohnungen

Zu 2.
Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen wurden in den Jahren 2012 und 2013 verkauft bzw. gebaut ?

Antwort:
Darüber hat die Stadt Kaltenkirchen keine Erkenntnisse. Gefördert wurden durch die lnvestitionsbank schl.-Holst. 2013: 0 Wohnungen,  2012:0 Wohnungen

Zu 3.
Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen wurden in den letzten zehn Jahren in Kaltenkirchen verkauft bzw. gebaut ?

Antwort:
Von der lnvestitionsbank Schl.-Holst. wurden 150 neue Wohnungen gefördert.

Wie viele Wohnungen in Kaltenkirchen unterlagen jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2007 bis 2013 dem Wohnraumfördergesetz (öffentlich geförderter Wohnraum) ?

Antwort:

Stichtag

Anzahl Wohneinheiten

31.12.2007

1.O12

31.12.2008

1.012

31.12.2009

1.116

31.12.2010

1.142

31.12.2011

1.162

31.12.2012

1.162

31.12.2013

1.162

Zu 4.

Gibt es einen Mietspiegel für Kaltenkirchen, an dem sich die Stadt bzw. die Bürger orientieren können ?

  • a. Wenn ja, wie sieht dieser aus ?
  • b.  Wenn ja, sind die Betriebskosten in diesem Mietspiegel erfasst ?
  • c.  Wenn nein, wieso nicht ?

Antwort:

Für Kaltenkirchen gibt es keinen Mietspiegel. Es gibt keine Verpflichtung, einen Mietspiegel aufzustellen

Zu 5

Wie sind die Mietobergrenzen bei Hartz-lV-Empfängern für die jeweiligen Wohneinheiten gestaffelt?

Antwort:

Personenzahl

Gesamtwohnfläche

Höchstwert in € Stadt Kaltenkirchen

1

bis 50 qm

339,00

2

bis 60 qm

389,40

3

bis 75 qm

463,50

4

bis 85 qm

491,30

5

bis 95 qm

545,30

für jede weitere
Person zusätzlich

10 qm

58,00

Die Mietobergrenze beinhaltet die Kosten für die Kaltmiete sowie die Nebenkosten, Heizkosten sind nicht enthalten.

Zu 6.
Wie viele Hartz-lV-Empfänger wurden in den Jahren 2012 und 2013 aufgefordert,  aufgrund dieser Mietobergrenzen ihre Mieten zu senken?

Antwort:
Das zuständige Jobcenter Kreis Segeberg führt keine Statistiken über die Aufforderung der Kostensenkung von den Kosten der Unterkunft. Somit können keine Angaben gemacht werden.

Zu 7.
Wie viele davon waren Familien mit Kindern ?

Antwort:
s. Pos. 6

Zu 8.
Wurde jemals ein Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen in Kaltenkirchen ermittelt ?

Antwort:
Ein Gutachten hierzu wurde nicht erstellt. Es wird abereine Liste der Wohnungssuchenden geführt aus der heraus Nachmietervorschläge für die freigemeldeten öffentlich geforderten Wohnungen erfolgen. Aus diesen Daten, die auch jährlich im Jahresverwaltungsbericht veröffentlicht  werden, können entsprechende SchIussfolgerungen getroffen werden.

Zu 9.
Deckt sich dieser Bedarf mit dem lst-Zustand ?

Antwort:
Aus Sicht der Verwaltung steht - unter Berücksichtigung  der Erfahrungen mit dem unter Pos. 8 beschriebenen Verfahrenausreichender öffentlich geförderter Wohnraum zur Verfügung.

Zu 10.
Hat die Stadt Kaltenkirchen Bundesmittel und Landesmittelfür den sozialen Wohnungsbau in den letzten zwei Jahren erhalten ? Wenn ja, hat die Stadt diese eindeutig und zweifelsfrei für
neue Projekte entsprechend der Zweckbestimmung verwendet  ?

Antwort:
Nein, die Stadt führt keinen eigenen öffentlich geförderten Wohnungsbau durch.

Zu 11.
ln welchem  Umfang wurden zur Verfügung stehende Mittel nicht abgerufen oder zurückgegeben  ?

Antwort:
s. Pos. 10

Zu 12.
ln welchem  Umfang  haben sich die Mittel, die in Schleswig-Holstein in den Jahren 20O7 bis 2014 aus der sozialen Wohnraumförderung an die Wohnungswirtschaft geflossen sind, in aktuelI zur Verfügung stehenden neuen Sozialwohnungen in Kaltenkirchen niedergeschlagen?

Antwort:
Es wurden von der lnvestitionsbank Schl.-Holst in den Jahren 2007 bis 2013 Mittel aus der sozialen Wohnraumförderung in Höhe von 10.081.930  € für die Schaffung von 150 neuen
Sozialwohnungen in Kaltenkirchen bereitgestellt.

Zu 13.
Wie vielen Personen in Kaltenkirchen konnten in den Jahren 2OO7 bis 2013, trotz Anspruch, keine Wohnungen nach dem WoFG vermittelt werden ?

Antwort:
Die Stadt Kaltenkirchen hat bei öffentlich gefördertem Wohnraum in der Regel (nur) ein Benennungsrecht (3 Nachmietervorschläge), kein Belegungsrecht. Die Vorschläge erfolgen aus der Liste der Wohnungssuchenden. Das Wohnungsgesuch ist nach 6 Monaten zu erneuern.

Zu 14.
ln welchem Umfang wurde in den Jahren 2007 bis 2013 von der Möglichkeit der mittelbaren Belegung Gebrauch gemacht  ?

Antwort:
Die Stadt hat kein Belegungsrecht, sondern nur ein Benennungsrecht. Aus der nachfolgenden Tabelle kann die Anzahl der freigemeldeten Wohnungen sortiert nach Wohnungsgrößen  entnommen werden. Hierfür wurden den Vermietern jeweils 3 Nachmietervorschläge kurzfristig unterbreitet.


2011

2012

2013

Freimeldunqen

52

46

51

Aufteilunq nach Wohnunqsqröße:




bis 50 m2

k.A.
möglich

k.A.
möglich

11

bis 60 m2 oder 2 Zimmer

k.A.
möglich

k.A.
möglich

14

bis 75 m2 oder 3 Zimmer

k.A.
möglich

k.A.
möglich

23

bis 85 m2 oder 4 Zimmer und größer

k.A.
möglich

k.A.
möglich

  3

Zu 15.

Welche Herausforderung sieht die Verwaltung in den kommenden Jahren für die Weiterentwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Kaltenkirchen ?

Antwort:

Sicherstellung des praktizierten Verfahren s. Pos.8 und 14

Zu 16.

Wie verteilen sich die Wohnungen in Kaltenkirchen in den Beständen des sozialen Wohnungsbaus nach Wohnflächengruppen ?

Antwort:

Hierzu können keine Angaben gemacht werden.

Zu 17.

Wie hoch ist die mittlere Nettokaltmiete - und möglichst auch die mittlere Bruttokaltmiete - in diesen jeweiligen Wohnflächengruppen unter Zuhilfenahme der auswertbaren lnformationen der lnvestitionsbank Schleswig-Holstein ?

Antwort:

Hierzu können keine Angaben gemacht werden.

Zu 18.

ln welchen Zeiträumen in den nächsten Jahren fallen die Mietpreisbindungen für die öffentlich geförderten Wohnungen in Kaltenkirchen aus? Bitte nach den Wohnflächengruppen gemäß Punkt 16 benennen.

Antwort:

Ende Zweckbindunq

Anzahl Wohneinheiten

Ende Mietbindunq

31.06.2014

169

31.12.2018

31.12.2014

0


31.12.2015

18

31.12.2018

31.12.2016

27

31.12.2018

31.12.2017

64

31.12.2017

31 .12.2018

0


31.12.2019 

41

31.12.2019

31.12.2020

0


Eine Differenzierung nach Wohnflächengruppen ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Hanno Krause
Bürgermeister