10. Februar 2017 Dr. Norbert Pranzas

Dicke Luft am Ochsenzoll! Die Verwaltung muss handeln!

Es ist nicht nur ein Problem von VW-Diesel-Fahrzeugen, deren Besitzer über den tatsächlichen Verbrauch und damit über den Schadstoffausstoß im Unklaren gelassen wurden. Ein Großteil der rund 30000 Fahrzeuge, die den Bereich Ochsenzollkreisel / Ohechaussee / Ulzburger Straße täglich befahren, sorgen regelmäßig für eine Überschreitung der Grenzwerte und  vergiften so die Anwohner mit ihren Abgasen.
Um genaueres von der Verwaltung zu erfahren und um Möglichkeiten zu finden, die Luftqualität in dem betroffenen Bereich zu verbessern, hier eine Anfrage an die Verwaltung der Stadt Norderstedt.

Anfrage der Fraktion DIE LINKE in Norderstedt zum Thema „Einschränkung des Kfz-Verkehrs zur Reduzierung der Stickoxid-Belastung im Bereich Ohechaussee“

 

  1. Welche Maßnahmen wurden im Luftreinhalteplan Norderstedt des LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) ergriffen, um die Stickstoffbelastung in Norderstedt, besonders aber im Bereich der Ohechaussee zu senken?
  2. Wie schätzt die Verwaltung die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen zum Luftreinhalteplan im Hinblick auf eine wirksame Reduzierung der Stickstoffbelastung in diesem Gebiet ein?
  3. Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig einzuhalten?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zu einer umfassenden Überarbeitung des Luftreinhalteplans mit dem Ziel der Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wie die Einrichtung von Umweltzonen, Reduzierung des Tempo-Limits auf betroffenen Streckenabschnitten oder das Verhängen von Lkw-Durchfahrtsverboten?

 

Begründung:

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) meldet im Jahr 2013 für die Messstation Ohechaussee 43 μg/m³ Stickstoffdioxid als Jahresdurchschnittswert. Für das Jahr 2014 wurde eine Belastung von 45 μg/m³ Stickstoffdioxid festgestellt. Im Folgejahr 2015 wurde eine Belastung von 43 μg/m³ Stickstoffdioxid als Jahresdurchschnittswert gemessen.

Damit lag die Belastung langjährig über dem zulässigen Grenzwert der 39. BImSchV von 40 μg/m³. Seit Fertigstellung des Kreisels am Ochsenzoll hat keine grundlegende Verbesserung stattgefunden. Die Belastung für die Anlieger liegt insgesamt im gesundheitsgefährdenden Bereich. Diese Belastungssituation hat die Aufstellung eines Luftreinhalteplans durch das LLUR ausgelöst. Die hier vorgesehenen Maßnahmen blieben allerdings bisher wirkungslos. Aktuell sind die Belastungen durch Stickstoffdioxid immer noch deutlich oberhalb des Grenzwertes (siehe nachfolgende Abbildung).

Die aktuelle Rechtsprechung sieht bei solchen dauerhaften Überschreitungen der Grenzwerte der 39. BimSchV durchaus die Anordnung von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auch auf Hauptverkehrsstraßen vor. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage durch einen betroffenen Anwohner, dass auf einer Hauptverkehrsachse in Berlin Weissensee, auf einem 900 Meter langen Abschnitt Tempo 30 gelten muss. In dem Urteil VG 11 K 132.15 des Verwaltungsgerichtes Berlin wird zwar eingeräumt, dass in einer behördlichen Einzelfallprüfung eine Abwägung anderer verkehrlicher Aspekte mit den Belangen der Reduktion von Luftschadstoffen vorzunehmen ist. Bei diesen Kriterien handelt es sich beispielsweise um stetigen Verkehrsfluss, Belange des ÖPNV sowie der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und Anforderungen an ein leistungsfähiges Hauptverkehrsstraßennetz. Kommt diese Abwägung der Verkehrsbehörde zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduktion vorliegen, so sind auf der Basis des Luftreinhalteplans Maßnahmen zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu ergreifen. Das Urteil des VG Berlin beruht weiterhin auf Erkenntnisse der Luftreinhalteplans Berlin, wonach durch die Anordnung von Tempo 30 auf einer Hauptverkehrsstraße die lokale, verkehrsbedingte Zusatzbelastung für NO2 und für Feinstaub PM10 signifikant um bis zu 30% reduziert werden.

Unter optimalen Bedingungen ist sogar eine Reduktion beider Luftschadstoffe von etwa 40% möglich. Diese Annahmen beruhen auf empirische Daten, die auf langfristigen Messungen der Luftqualität in der Schildhornstraße in Berlin-Steglitz ermittelt worden sind. Folglich ist die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen geeignet, für die Anwohner die Kfz-bedingten Schadstoffemissionen auf ein gesundheitsverträgliches Maß zu verringern.

 

Nach Auffassung der Fraktion „DIE LINKE Norderstedt“ liegt eine solche Belastungssituation mit dem geschilderten Handlungsbedarf für den Bereich der Ohechaussee zwischen dem Ochsenzoll-Kreisel und der Einmündung Ochsenzoller Straße vor.

Dr. Norbert Pranzas