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3. Juli 2014 Danny Blechschmidt

Änderungsantrag:

 Kaltenkirchen, 03.07.14

Änderungsantrag:
a) Der Jugend-, Sport- und Bildungsausschuss beschließt, der Firma Pro Cate GmbH die Bewirtschaftung und den Betrieb der Schulmensa des Gymnasiums (gemeinsame Nutzung mit der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) zum 01.08.2014 zu übertragen. Zudem übernimmt die Stadt Kaltenkirchen einen erhöhten Zuschuss von 100% für Kinder aus sozial benachteiligten Familien.

b) Eine Hilfestellung dahingehend ist, dass ein Antrag der Schule an unser Rathaus, in dem die Schule lediglich die Anzahl der bedürftigen Kinder angibt, gestellt wird. Einkommensnachweise der Familien sind nicht erforderlich und auch die Namen der Schüler und Schülerinnen müssen im Antrag nicht genannt werden.

c) Bürgerinnen und Bürger aus Kaltenkirchen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Kinder eine der o. g. Schule besuchen, teilen der jeweiligen Schule zu Beginn des jeweiligen Schuljahres  den entsprechenden Bedarf formlos mit.

d) Ziel der Verwaltung soll sein, dass gewährleistet ist, dass allen Kinder und Jugendliche - unabhängig von der finanziellen Lage ihrer Familien - ein gutes und gesundes Mittagessen kostenlos und unbürokratisch zugänglich ist.

Begründung:

Die fehlende Akzeptanz der Schulgemeinschaft stellt ein häufiges Problem der Schulverpflegung dar. Ein Verpflegungsangebot muss die Bedürfnisse und Möglichkeiten aller Beteiligten berücksichtigen, damit die Schulverpflegung von Schülern, Eltern und Lehrern angenommen wird.

Der finanzielle Aspekt, gerade von sozial benachteiligten Familien, stellt dabei ein Hauptgrund für das Fernbleiben vom schulischen Mittagstisch dar. Vielfach können sich ärmere Familien das Mittagessen für ihre Kinder nicht leisten. Das Forschungsinstitut für Kinderernährung e. V., Dortmund, hat bereits im Jahr 2007 darauf hingewiesen, dass die in den Hartz-IV-Sätzen enthaltenen Ansätze für Nahrungsmittel für eine altersgerechte Ernährung von Kindern und Jugendlichen bei weitem nicht ausreichen.

Mit dem Bildungspaket sollen Kinder aus sozial schwächer gestellten Familien auf unbürokratische Weise gefördert werden - etwa durch Zuschüsse für Nachhilfeunterricht, die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder eben durch finanzielle Unterstützung für das Essen in der Schule. Obwohl Jobcenter und Sozialämter mit Hochdruck an der Gewährung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes arbeiten, kommt es zum Teil zu monatelangen Wartezeiten.

Die Zuschüsse für die Mittagsverpflegung im Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung kommen bei vielen Kindern nicht an und stigmatisieren diese zudem. Statistische Daten zur Inanspruchnahme legt die Bundesregierung nicht vor. Nach Erhebungen des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages hat nur etwa die Hälfte der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen Anträge über das Bildungs- und Teilhabepaket gestellt. Hiervon bezog sich ein gutes Drittel der Anträge auf die Unterstützung für ein gemeinschaftliches Mittagessen. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am  wurden die Regelungen des Bildungs- und Teilhabepaketes von allen Parteien als „bürokratisch“ kritisiert.

Es darf und kann nicht zugemutet werden, dass Schülerinnen und Schüler aus Kaltenkirchen einen Hartz-IV-Bescheid im Schulbüro vorlegen müssen, um dann ein Mittagessen kostenlos zu erhalten. Das ist spätestens an der Kasse eindeutig diskriminierend und beschämend für die Kinder.

Mittlerweile gehen 20 - 30 % der Kinder und Jugendliche ohne Frühstück aus dem Haus. Das bedeutet für sie erhebliche Nachteile bei den schulischen Leistungen. Kinder und Jugendliche verbringen in den Schulen viele Stunden des Tages. Hier sollten sie mit der Verpflegung einen großen Teil ihrer Tagesenergiemenge aufnehmen. Es muss gewährleistet sein, dass allen Kinder und Jugendlichen - unabhängig von der finanziellen Lage ihrer Familien - ein gutes und gesundes Mittagessen zugänglich ist. Gerade Kinder aus Familien mit geringem Einkommen profitieren dann ganz besonders davon.

Eine Hilfestellung dahingehend wäre, dass ein Antrag der Schule an unser Rathaus, in dem die Schule lediglich die Anzahl der bedürftigen Kinder angibt, gestellt wird. Einkommensnachweise der Familien sind nicht erforderlich und auch die Namen der Schüler und Schülerinnen müssen im Antrag nicht genannt werden. Somit kann der Bedarf ermittelt und letztlich gedeckt werden.