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16. März 2013 Heinz-Michael Kittler

Unterkunftskosten: Schwarzer Peter nun beim Jobcenter!

Quelle: Dieter Schütz /pixelio.de

Quelle: Dieter Schütz /pixelio.de

Immerhin, der Sozialausschuss am 14.03.2013 war sich einig in der Kritik am Gutachten der Fa Analyse und Konzepte. Die Sätze seien zu niedrig, und Wohnungen nicht ausreichend vorhanden. Allerdings möchte der Kreis weiterhin von den jährlich aufgewendeten 34 Mio € für Unterkunftskosten (KdU), von denen 1/3 Eigenmittel sind, ca. 500.000 € einsparen. Während die CDU ihre Sorge um das "sauer verdiente Geld des arbeitenden Steuerzahlers" zum Ausdruck brachte, wies DIE LINKE auf die rechtliche Situation hin: Die von der Verwaltung zur Senkung der Unterkunftskosten angeschriebenen, die den Klageweg wählen, bekämen ihr Recht, aber diejenigen, die den Verwaltungsschreiben vertrauen und einknicken, würden über den Tisch gezogen. Bei 29 Monaten von Klage bis Urteil schiebt allein das zweitinstanzliche Landessozialgericht noch 21.500 Fälle vor sich her. Alle Fälle seit Beginn der Aufforderungsschreiben, die selbst der FDP Vertreter als "Drohbriefe" bezeichnete, sind also prozessional noch unterwegs.

Nach Meinung der Linken hat dieses Desaster einen einfachen Hintergrund: Gemäß §22 (1) SGBII, Satz 1 sind Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen, soweit diese angemessen sind. Gleichzeitig unterläuft das neoliberale Hartz IV System obigen individuellen Rechtsanspruch der Leistungsberechtigten, indem es die Träger der Unterkunftskosten nach § 48b SGBII  zu Zielvereinbarungen über die Senkung des Gesamtbudgets der Unterkunftskosten insgesamt verpflichtet. Das führt zu der Behauptung der Träger der KdU, sie seien "gesetzlich verpflichtet" eigene, und von Wohngeldtabellen nach unten abweichende Werte zu veröffentlichen, und Leistungsberechtigte aufzufordern, ihre Wohnkosten zu reduzieren. Da die linke Kreistagsfraktion durch diese Zielvereinbarungen eine Aufforderung zum Rechtsbruch befürchtet, hat sie den Wortlaut zwecks Prüfung bei der Kreisverwaltung angefragt.

Bei 2 Enthaltungen und einer Gegenstimme beschloss der Sozialausschuss mehrheitlich:  Die Kreisverwaltung soll neue Mietentabellen erstellen lassen. Der Runde Tisch wird fortgesetzt und soll die Arbeiten begleiten. Die Anschreiben nach der falschen Tabelle werden vorerst fortgesetzt, aber das Jobcenter soll Härtefälle einzeln prüfen. Ob das Jobcenter schon beim Versand der Aufforderungsschreiben nun etwas mehr Sorgfalt walten lässt, bleibt abzuwarten.