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20. Februar 2013

Nazi-Landrat: Linke erwirkt ohne eigenes Stimmrecht Mehrheitsbeschluss.

Den Vortrag des Antrages der Linken im Kreisausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 19.02.2013 durch den Genossen Norbert Dachsel, ein Gutachten über den Nazi-Landrat Waldemar von Mohl zu erwirken, um ggf. anschließend dessen Portrait in der Ehrengalerie des Kreistages mit einem erklärenden Text zu versehen, kommentierte der Ausschussvorsitzende Mohr (CDU) mit den Worten: "Das einzige, was in der Galerie nicht in Ordnung ist, ist das Fehlen des Portraits von Herrn Gorrissen."

Obwohl auch andere CDU Ausschussmitglieder versuchten, den Antrag abzuwehren, entstand dennoch eine Diskussion um den Nazi-Landrat, bei der die CDU Vertreter die bisherigen Überlieferungen, insbesondere das Buch: Die Amtszeit des Segeberger Landrats Waldemar von Mohl, Gerhard Hoch, ISBN 3-933374-92-8,  in Frage stellten. Ob alle Diskussionsteilnehmer schon den ihnen zugegangenen Brief der Landrätin Jutta Hartwieg vom 18.Februar gelesen hatten, indem diese u.a. "berechtigte und vielleicht sogar gravierende Zweifel an der demokratischen Haltung und amtsbezogenen Integrität des Landrats von Mohl" geäußert hatte, blieb unklar.

Nachdem Dagmar v.d. Mühlen (CDU) mit ihrem Beitrag brillierte, die Linken sollten sich lieber mit SED Gewaltherrschaft und Stasi auseinandersetzen, anstatt Landräte als Nazis zu verunglimpfen, half der Fraktionsvorsitzende der Linken, Heinz-Michael Kittler, der als Gast anwesend war gern aus, vorhandene Wissenslücken zu füllen. Unter anderem las er aus dem NSDAP-Eintrittsgesuch v.Mohls vor:  "ich verspreche, als treuer Gefolgsmann des Führers die Partei mit allen meinen Kräften zu fördern."

Anschließend ging Kittler auf das eigentliche Problem ein, Schuldverstrickungen aus heutiger Sicht zu beurteilen. Das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot schreibe gleichlautend in §1 StGB und Art.103,Abs.2 GG  eindeutig vor: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Geahndet wurden in der BRD also nur Verstöße gegen das Völker- und Kriegsrecht und/oder besondere zusätzliche eigenmächtige Grausamkeiten, die über NS-Befehle und NS-Gesetze hinausgingen. In diesem Sinne war von Mohl wahrscheinlich unschuldig.

Deshalb ginge es um eine politische Debatte und zwar ob wir von Mohl nur kriminaljuristisch bewerten, ansonsten den stattgefundenen Nationalsozialismus im Rahmen der damaligen Gesetze und Befehle auch heute noch als legal akzeptieren, oder ob wir dazu nicht mehr bereit sind und heute endlich andere Maßstäbe anlegen.

Anschließend stellte der Kollege Wengler (CDU) den zuvor niedergemachten Antrag der Linken mit eigenen Worten neu, forderte ebenfalls ein Gutachten und weitere Beratung im Ausschuss, und erwirkte eine Mehrheit von CDU, FDP und Grünen, bei Enthaltung der SPD. Hätte DIE LINKE Stimmrecht, wäre dem Kollegen Wengler auch unsere Stimme sicher gewesen, meinen die Linken Dachsel und Kittler.