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8. November 2013 Heinz-Michael Kittler

von-Mohl-Gutachten im Kreistag präsentiert.

Wann folgt eine Umbennung?

Im Anschluss an die recht kurze Kreistagssitzung am 7.November, wurde das dem Institut für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte (IZRG) der Universität Flensburg vor einem halben Jahr in Auftrag gegebene Gutachten über den ehemaligen Landrat des Kreises Segeberg, (1932 - 1945) Waldemar von Mohl, von Prof. Uwe Danker und Dr. Sebastian Lehmann präsentiert.

Nach Einleitung von Kreispräsident Zylka, der den Auftrag für das Gutachten damit begründete, dass wegen von Mohl, der 1945 von der Besatzungsmacht entlassen worden sei, dem Kreistag nun Zweifel aufgekommen seien, wünschte er sich eine Diskussion und weitere Beratung im Kreisausschuss für Bildung, Kultur und Sport besonders darüber, wie mit der Ehrengallerie der Landräte im Kreishaus nun weiter verfahren werden sollte. Die Landrätin kündigte an, das Gutachten auf der homepage des Kreises Segeberg einzustellen.

Zunächst erinnerten Danker und Lehmann daran, dass es über die Ehrengalerie der Landräte und den Straßennamen schon in der Vergangenheit Diskussionen gegeben hätte. Dabei hätte besonders Gerhard Hoch aus Alveslohe einen großen Anteil gehabt, den Danker als vergangenheitspolitischen Publizisten und Vorkämpfer in der regionalen Gedenkstättenarbeit bezeichnete und daran erinnerte dass Hoch gerade von seinem Institut IZRG dafür die Ehrendoktorwürde verliehen wurde.

Allerdings hätte Hoch mit seinen Möglichkeiten nicht die wissenschaftlichen Standards einhalten können, wie das Institut einer Universität. Deshalb stelle sich Waldemar von Mohl nunmehr doch etwas anders dar als in dem Buch Hochs: "Die Amtszeit des Segeberger Landrates Waldemar von Mohl". Wesentliche Differenzen lassen sich bei Kenntnis sowohl von Hoch's Buch wie auch dem Gutachten aber nicht so ohne weiteres nachvollziehen. Im Gegenteil. Das kontextualisierte Gutachten, was die Person von Mohl nicht nur beschreibt, sondern z.B. mit den anderen Landräten in Schleswig-Holstein vergleicht, gibt zwar ein noch aussagekräftigeres Bild her und das ist auch gut so, letztlich bestätigt es aber Hoch prinzipiell, gerade wegen dessen begrenzten Möglichkeiten als einzelner Publizist.

Das Gutachten kann hier eingesehen werden. Nur so viel zum Inhalt: Die Historiker machten in einer differenzierten und vergleichenden Betrachtung deutlich, dass sich von Mohl mit einer im Dritten Reich für viele staatliche Verantwortungsträger typischen Anpassungsleistung dem Nazi-Regime pflichtschuldig unterworfen habe; ein Scharfmacher war er aber nicht und eine aktive Beteiligung an Verfolgungen oder anderen Verbrechen der Nationalsozialisten sei ihm nicht nachweisbar. Auf jeden Fall aber, so Danker, sei der Zustand nicht aufrecht zu erhalten, das Portrait v.Mohls unkommentiert in der Galerie zu belassen und zeigte auf, wie in anderen ähnlichen Fällen bundesweit gehandelt würde.

Prof. Danker empfahl abschließend, die weiteren Beratungen nicht als Machtfragen für oder gegen v.Mohl zu führen, sondern als Lernprojekt, idealerweise unter Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere Schülern.  Dabei sei ein geschichtsdidaktischer Dialog und Lösungsweg zu suchen.

Bei einer anschließenden Diskussion wurden dennoch drei Schwerpunkte thematisiert. Nach der Frage, welche Alternative v.Mohl denn gehabt hätte, nannte Danker: sich einfach pensionieren zu lassen, was zu einem heftigen Wortwechsel zwischen ihm und dem anwesenden ehemaligem Landrat  Anton Graf Schwerin von Krosigk führte, der diese Möglichkeit heftig bestritt.

Die Rolle und Persilschein-Ausstellung des einzigen überlebenden jüdischen Entlastungszeugen Jean Labowski wurde von Danker so relativiert: im Nachhinein würde aus einer feindlichen Umwelt stets derjenige geschätzt, der einen am wenigsten drangsaliert hat. Die Frage ob v.Mohl vielleicht Schlimmeres verhindern wollte, hat Danker ganz klar verneint. Nicht einige wenige waren Täter und andere nicht, sondern Millionen haben das durch kriminelles Handeln erst ermöglicht und dann selbst mit vollzogen.