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31. August 2016

Antrag:Berufung einer/es Integrationsbeauftragten

Kaltenkirchen, 30.08.16

Die/der Integrationsbeauftragte fördert das tolerante und friedliche Zusammenleben von Menschen verschiedener ethnischer, kultureller, religiöser oder äußerer Prägung und deren gesellschaftlicher Teilhabe in unserer Stadt Kaltenkirchen.

Aufgaben:

  • Förderung der Integration bleibeberechtigter Migranten
  • konzeptionelle Arbeit (strukturell, zielgruppen- und ablauforientiert)
  • Zusammenarbeit mit den Trägern der Integrationsarbeit, Behörden, Verbänden und ehrenamtlichen Helfenden
  • Flüchtlingsberatung (nicht bleibeberechtigte Ausländer)
  • Allgemeine Ausländerberatung
  • Beratung/Unterstützung in binationalen Familiensachen
  • aufenthaltsrechtliche und sozialrechtliche Beratung/Unterstützung
  • Beratung/Unterstützung der Selbstorganisationen von Migranten
  • Antidiskriminierungsarbeit/Opferberatung
  • Beratung von Diskriminierungsopfern
  • Ersthilfe für Opfer fremdenfeindlicher Angriffe
  • Zusammenarbeit mit Polizei und Verwaltung
  • Präventionsarbeit (Initiierung und Förderung von Projekten zur interkulturellen Begegnung, Informations- und Aufklärungsarbeit)
  • Mitarbeit in lokalen und überregionalen Gremien
  • Förderung von Menschen unterschiedlicher Religionen • Zusammenarbeit mit Vereinen und einzelnen Personen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Organisation von Veranstaltungen (z.B. Fest der Nationen)
  • Weiterbildungen/Vorträge/Seminare
  • Die/der Integrationsbeauftragte kann an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies gilt auch für nicht- öffentliche Sitzungen.

Die oder der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung.

Mit freundlichen Grüßen
Danny Blechschmidt