9. Oktober 2022

Übergewinne abschöpfen, Steueroase trockenlegen!

Die unmoralisch hohen Gewinne von Energiekonzernen zeigen, dass manche in der Krise Geld wie Heu machen. Wir wollen die Übergewinne der Krisenprofiteure abschöpfen und an die Verbraucher zurück geben!

Doch die Konzerne machen sich oft einen schlanken Fuß, wenn es um Steuern geht. Um zu verhindern, dass sie ihre Gewinne in Steuerparadiesen bunkern, wollen wir eine Quellensteuer von 50 Prozent auf Geldflüsse in nicht-kooperative Niedrigsteuerländer einführen. Heißt: Der Umsatz muss im Land, in denen der Konzern aktiv ist, nachversteuert werden!

Damit stellen wir sicher, dass sich Steuerflucht nicht mehr lohnt. Es ist höchste Zeit!

Dazu gibt es auch einen Beschluss des Parteivorstandes:

DIE LINKE beschließt Antrag zur Forderung nach Quellensteuer

Der Parteivorstand der Partei DIE LINKE hat heute einen Antrag der Parteivorsitzenden Janine Wissler und Martin Schirdewan beschlossen, dass Konzerne in Deutschland deutlich stärker besteuert werden sollen, um u.a. Entlastungspakete zu finanzieren. Mit Hilfe der Quellensteuer können Steueroasen geschlossen werden und es wäre das Einspielen von bis zu 28 Milliarden Euro möglich.

Gerechtigkeit in der Krise schaffen: Übergewinne und Vermögen konsequent besteuern!

Die Bundesregierung hat ein 200-Mrd.-Euro-Entlastungspaket angekündigt, mit dem die hohen Energiepreise für die Bevölkerung abgefedert werden sollen. Ein Schutzschirm für die Bevölkerung ist überfällig, besonders für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, die nicht wissen, wie sie warm über den Winter oder satt bis zum Monatsende kommen sollen. 

Aber: Die Preis-Explosion bedeutet eine Explosion der Profite. Die hohen Preise sind ein ungeheures Umverteilungsprojekt von den Verbraucher*innen zu den Konzernen. Für ein Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit und um die Grundidee unseres Steuersystems aufrecht zu erhalten, muss jetzt auf diese krisenbedingten Extragewinne zugegriffen werden. Das gilt umso mehr als der Investitionsstau in Pflege und Gesundheit, Bildung und Erziehung, bezahlbarem Wohnraum und Klimaschutz gerade nur aus der öffentlichen Debatte verdrängt ist. Im Alltag der Menschen wütet er weiter. Eine lebenswerte Zukunft setzt massive Investitionen voraus. Der Entwurf der Bundesregierung zu einer Besteuerung von „Zufallsgewinnen“ hat aber lediglich die Profite derjenigen Stromproduzenten und -anbieter im Blick, die nicht auf Gas als Quelle angewiesen sind (und die vom Merit-Order-Prinzip profitieren). 

Die Übergewinne werden im Entwurf der Regierung zudem nicht anhand des Unternehmensgewinns nach deutschem Steuerrecht oder einem Näherungswert aus den Umsatzsteuervoranmeldungen bemessen. Das hat zur Konsequenz, dass die seit Anfang 2022 entstandenen Übergewinne aus dem laufenden Steuerjahr nicht rückwirkend abgeschöpft werden können. Darüber hinaus sind die in Deutschland erwirtschafteten Übergewinne der Mineralölkonzerne von etwa 60 Milliarden Euro nicht betroffen. 

Andere europäische Länder gehen deutlich entschlossener vor. Italien etwa besteuert die lokale Wertschöpfung von Stromerzeugern und Mineralölkonzernen. Dafür wird die Differenz (Saldo) aus Verkaufserlösen und Produktionskosten im Krisenzeitraum mit dem Vorjahreszeitraum verglichen. Die Daten dafür stammen aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen bei den Finanzämtern. Wenn wie in Italien auf die Umsatzsteuerdaten zurückgegriffen würde, wäre die Erhebung einer Übergewinnsteuer auch in Deutschland einfacher. Überträgt man die Erfahrungen aus Italien auf Deutschland, wären Einnahmen von über 28 Milliarden Euro für ein Jahr möglich – auch ohne weitere internationale Abstimmung.

Ein grundsätzliches Manko aller Übergewinnbesteuerungen ist bisher, dass nicht auf diejenigen Übergewinne zugegriffen werden kann, die Konzerne in Steueroasen und Förderländern verbuchen. Ein Großteil der in Deutschland erwirtschafteten Übergewinne wird dort verbucht. Doch diese Steuervermeidung lässt sich angehen – und dafür gibt es Vorbilder: In der EU ist für die Digitalkonzerne eine Digitalsteuer entwickelt worden, die Umsätze der Digitalkonzerne besteuern, die in den jeweiligen Ländern erwirtschaftet wurden – und nicht (nur) an ihrem Firmensitz in innereuropäischen Steueroasen wie Irland. 


DIE LINKE fordert seit langem, den Wettlauf zur Steuervermeidung zu unterbinden. Wenn Gewinne in Niedrigsteuergebiete verschoben werden, müssen sie in den einzelnen Ländern, in denen der Konzern aktiv ist, nachversteuert werden. Konzerne müssen (stärker) am Ort ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten und der Umsätze besteuert (=Quellensteuer) werden. Das gilt besonders für die Besteuerung von Übergewinnen.

DIE LINKE fordert:

 

  1. Quellensteuer: Steuern werden am Ort der wirtschaftlichen Aktivität erhoben.
    Steuerbefreiungen für ins Ausland abfließende Kapitalerträge müssen abgeschafft werden. Steuervorteile für in einem Niedrigsteuerland erzielte Kapitalerträge wollen wir beseitigen: Die Steuerdifferenz muss in Deutschland erhoben werden.
  2. Übergewinnsteuer auf alle Extraprofite in der Krise, nicht begrenzt auf den Strommarkt. Angesichts des riesigen Bedarfs und der riesigen Extraprofite müssen die Steuersätze für die Übergewinne erhöht werden. Die österreichische Sozialdemokratie fordert sogar einen Steuersatz von 90% (auf die Übergewinne), Griechenland hat diesen Steuersatz bereits eingeführt. 
  3. Vermögensteuer: Seit 1998 sitzt jede Bundesregierung den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts aus, eine Vermögensteuer zu erheben, die alle Vermögen gleichmäßig berücksichtigt. Auch in Krise und Krieg ist der Reichtum der Reichen massiv gewachsen. Höchste Zeit, sie endlich an den Kosten angemessen zu beteiligen. 
  4. Einen Riegel vor die Steuerhinterziehung: Durch eine Quellensteuer von 50 Prozent auf alle in nicht kooperative Staaten abfließenden Zahlungen, auf Dividenden, Zinsen und Lizenzabgaben von Unternehmen wollen wir Steuerflucht unattraktiv machen. Das ist auch im nationalen Alleingang sofort möglich. Die Beweislast muss bei den Unternehmen und Vermögenden liegen durch Anrechnung der Quellensteuer nur bei Offenlegung aller steuerrelevanten Informationen.