1. November 2022 Miro Berbig

Stadtvertretung Norderstedt sagt NEIN! zu Demokratieabbau

In einem Nebensatz haben die Regierungsparteien auf Seite 81 ihres Koalitionspapieres echten Sprengstoff versteckt:

"Wir werden die Gemeindeordnung auf Anpassungsbedarf hin überprüfen. Dabei soll insbesondere die Größe der Kommunalvertretungen in den Blick genommen werden. Wir werden prüfen, wie das Wahlrecht im Hinblick auf mehr Stimmengerechtigkeit überarbeitet werden kann. Ziel ist, das kommunale Ehrenamt und die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen zu stärken. <mark class="has-inline-color has-primary-color">Die Fraktionsstärke soll dabei im Vorwege entsprechen der Größe der Kommune gestaffelt und in größeren Kommunen auf drei erhöht werden</mark>. Diese Änderung werden wir bis zur Kommunalwahl 2023 vornehmen."

Was hier so positiv daher kommt, ist in Wahrheit eine Neueinführung der 5%-Hürde, jetzt aber auf 7% erhöht. Und das, obwohl 2008 die Grünen, zusammen mit DIE LINKE die 5%-Hürde in Schleswig-Holstein durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beseitigt haben. Damals noch im eigenen Interesse Notwendig, wird diese Einsicht heute vom Rausch der Macht überdeckt. Der Text der Resolution, die mit 22 Ja-Stimmen gegen 10-Nein-Stimmen der CDU (Grüne haben sich enthalten!) angenommen wurde:


Resolution der Stadtvertretung Norderstedt gegen die durch die Landesregierung geplante Änderung der Gemeindeordnung zur Verschärfung der Voraussetzungen für die Bildung von Fraktionen in den Kommunalparlamente

hier: Antrag der Fraktionen der FDP, DIE LINKE und Freie Wähler vom 17.10.2022

Beschlussvorschlag

Die schwarz-grüne Landesregierung darf keinen Demokratieabbau in unseren Kommunen betreiben. Die Stadtvertretung Norderstedt beschließt daher den folgenden Resolutionsentwurf:
„Fraktionen sind ein wichtiges Instrument der politischen Teilhabe und der Repräsentation des demokratischen Bürgerwillens. Die Stadtvertretung Norderstedt lehnt daher die von der schwarz-grünen Landesregierung geplanten Änderungen der Gemeindeordnung, die Voraussetzungen zur Bildung einer Fraktion in den Kommunalvertretungen zu verschärfen, ab und fordert die Landesregierung auf, von diesem geplanten undemokratischen Vorhaben abzusehen. Die erforderliche Mitgliederzahl zur Bildung einer Fraktion in größeren Kommunen sowie in Kreistagen von zwei auf drei zu erhöhen, würde die demokratische Teilhabe kleinerer Parteien und Wählergemeinschaften massiv erschweren. Informationswege würden abgeschnitten, Ausschuss-Teilnahmen nicht mehr möglich und die Finanzierung und damit die professionelle Arbeit von Mitgliedern der Norderstedter Stadtvertretung und die Teilnahme der Bürger an demokratischen Entscheidungsprozessen in den kommunalen Vertretungen erheblich eingeschränkt. Ein derartiger Demokratieabbau muss daher verhindert werden.“

Sachverhalt

Die Landesregierung von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen plant noch vor der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 die erforderliche Mitgliederzahl zur Bildung einer Fraktion in größeren Kommunen sowie in Kreistagen von zwei auf drei zu erhöhen. Mit den geplanten Änderungen würden Informationswege abgeschnitten, Ausschuss-Teilnahmen wären nicht mehr möglich und die Finanzierung und damit die professionelle Arbeit von Mitgliedern der Gemeindevertretung und die Teilnahme der Bürger an demokratischen Entscheidungsprozessen in den Gemeindevertretungen würden dadurch erheblich eingeschränkt.