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30. Oktober 2014 Heinz-Michael Kittler

Eine "Dienstanweisung" vom Kreis existiert nicht.

Leistungsberechtigte mit Anspruch auf Erstattung von Unterkunftskosten nach SGBII und XII, die in Norderstedt auf Wohnungssuche sind, können aufatmen. Künftig lehnt das Jobcenter nicht mehr grundsätzlich Wohnungsbezüge mit Sondermietverträgen ab. Vielmehr soll der Einzelfall noch mehr in seiner Gesamtheit gewürdigt werden.

Bisher hatte das Jobcenter Wohnungswünsche, auch wenn die Miete innerhalb der Mietobergrenzentabelle (MOG-Tabelle) lag, grundsätzlich dann abgelehnt, wenn der Mietvertrag eine der folgenden Bedingungen erhielt:

- Erwerb eines Genossenschaftsanteils

- Zahlung einer Mietvertragsabschlussgebühr

- Zahlung einer Maklercourtage, oder es sich um einen

- Staffelmietvertrag handelt, das ist ein Mietvertrag in dem schon festgelegt ist, wann die Miete um wie viel steigen wird.

Das brachte Wohnungssuchende bei dem in Norderstedt ohnehin knappen Angebot an bezahlbarem Wohnraum in arge Bedrängnis, da es sich bei über der Hälfte der angebotenen Wohnungen um eine dieser Mietvertragsarten handelt. Darüber hinaus verteilte das Jobcenter sogar an Wohnungssuchende Vermieterlisten, bei denen diese Mietverträge üblich waren.

Da sich das Jobcenter bei Ablehnungen auf kein Gespräch einließ, sondern sich auf eine angeblich vom Kreis erteilte entsprechenden Dienstanweisung berief, diese aber nicht herausgeben wollte, wandten sich empörte Betroffene an die linke Kreistagsfraktion.

Immerhin waren auch derartige Wohnungen in das Erhebungspotential einbezogen worden, auf deren Grundlage die neue Mietobergrenzen ab 1. Juli 2014 erlassen wurden. Würden diese Wohnungsangebote jetzt herausgenommen, so folgerte die linke Kreistagsfraktion, müsste das Potential in den höherpreisigen Bereich hinein ausgeglichen werden, was dann höhere Werte der MOG-Tabelle zur Folge hätte. Davon wollte die Kreisverwaltung Abstand nehmen zumal das dann auch eine weitere Erhebung zur Folge hätte. Nach einer Anfrage an die Kreisverwaltung und mehreren Gesprächen setzte die linke Kreistagsfraktion durch, dass die Jobcenter angewiesen werden, ihr Verhalten zu ändern, keine Grundsatzablehnungen mehr zu erteilen, und die Einzelfallprüfungen noch weiter in den Vordergrund zu stellen.

Die komplette Darstellung der Kreisverwaltung steht hier

Ganz zufrieden sind die LINKEN noch nicht und hakten nach, weil bei Staffelmieten der Abschluss von Mietverträgen immer noch versagt werden kann, wenn die Miete in Zukunft absehbar die aktuellen Mietobergrenzen übersteigt.

"Das macht deshalb keinen Sinn", so Heinz Michael Kittler von der linken Kreistagsfraktion, "weil es ja um Neuverträge geht, bei denen eine Staffelerhöhung idR. erst nach 2 bis 3 Jahren greift. Das ist dann zwar "absehbar", aber absehbar ist auch eine bis dahin erfolgte Anpassung der MOG-Tabelle. Alle Mieten seit 1. Juli, selbst die von Wohnungen mit Sozialbindung, werden sich aller Wahrscheinlichkeit in diesem Zeitraum erhöht haben. Konsequenter Weise müsste die MOG- Tabellen dann mitgezogen haben. Deshalb wäre sinnvoll, aufgrund dieses Zusammenhanges Staffelmietverträge grundsätzlich anzuerkennen und nur im Ausnahmefall eine auffällig hohe Staffelerhöhung als Ablehnungsgrund zu bewerten, z,B. "nur wenn sie mehr als 15% über der aktuellen MOG-Tabelle liegt". Eine Antwort liegt noch nicht vor.