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28. September 2022 Miro Berbig

Was ist drin im 3. "Entlastungspaket"

Rainer_Sturm@pixelio.de

Mit dem dritten „Entlastungspaket“ will die Bundesregierung die hohen Preissteigerungen im Energiebereich sozial abfedern – so zumindest die Aussage im Ergebnispapier, auf das sich der Koalitionsausschuss am 03.09.2022 nach einer langen Sitzung verständigt hat.
Für die vorgesehenen Maßnahmen werden rund 65 Mrd. Euro veranschlagt. Bund, Länder und Gemeinden sollen die Kosten gemeinsam tragen. Zusammen mit den bisherigen Entlastungspaketen ergibt sich ein Gesamtvolumen von über 95 Mrd. Euro. Trotzdem will die „Ampel“ ab 2023 die „Schuldenbremse“ wieder einhalten. Sozialkürzungen sind zu erwarten.

Die Maßnahmen im Überblick

Die Maßnahmen im Entlastungspaket unterscheiden sich darin, ob sie direkt (z.B. als Einmalzahlung an
Bürgerinnen) oder indirekt (z.B. über eine Steuerveränderung) wirken.

Direktzahlungen
  • Rentnerinnen bekommen 300 Euro als Einmalzahlung zum 01.12.2022.
  • Studierende erhalten 200 Euro als Einmalzahlung, wobei der Auszahlungsmodus noch mit den Ländern geklärt werden muss.
  • Die Wohngeldbezieher*innen erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode September bis Dezember 2022. Er beträgt 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 540 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt. Für jede weitere Person gibt es zusätzliche 100 Euro.
Erhöhung bestehender Sozialleistungen
  • Das Kindergeld wird ab 01.01.2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben.
  • Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wird ab 01.01.2023 auf 250 Euro monatlich angehoben (bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung)
  • Das Wohngeld erhält ab 01.01.2023 eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente, deren Höhen noch nicht beziffert sind.
  • Die Grundsicherung wird zum Start des „Bürgergeldes“ am 1. Januar 2023 auf 502 Euro erhöht.

 

Deutlich mehr dazu und was DIE LINKE fordert, findet ihr auf miroberbig.de .