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12. September 2022 Miro Berbig

Mehr Geld in der Krise

Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«) – Für Arbeitnehmer:innen

- Einmalzahlung beantragen! Auch ohne regulär ALGII zu beziehen, können Einmalzahlungen für die Erstausstattung der Wohnung, bei Schwangerschaft und bei orthopädischem/therapeutischem Bedarf beantragt werden. Das können bis zu 2.600 Euro sein. Die Beantragung erfolgt formlos, d.h. es gibt kein Formular, sondern ihr schreibt einfach einen Brief.

- Anspruch prüfen! Wenn ihr relativ wenig verdient, prüft unbedingt, ob ihr Anspruch auf ALG II habt. Sehr viele Menschen beantragen kein ALG II, obwohl es ihnen zusteht. Aus einem Anspruch folgen viele weitere Vergünstigungen (ÖPNV, Rundfunkbeitrag etc).

- In Notsituationen Darlehen beantragen! Wer ALG-II-Leistungen bezieht, kann zusätzlich Darlehen vom Jobcenter beantragen, um Notlagen zu überbrücken. Anerkannte Gründe hierfür sind bspw. defekte Haushaltsgeräte. Auch hier reicht ein formloser Antrag.

- Nebenkostennachzahlung beantragen! Wenn ihr eine Neben­kosten­nachzahlung bekommt, müsst ihr die Übernahme schnell, also bis zum Monat der Fälligkeit, beim Jobcenter beantragen.

 

Kinderzuschlag – Für Eltern

- Bei geringem Einkommen (mindestens 900 Euro brutto bei zwei Eltern) können Eltern den Kinderzuschlag beantragen, der maximal 229 Euro pro Kind beträgt.

- Ihr beantragt das Kindergeld bei der Arbeitsagentur, auch online.

 

Unterhaltsvorschuss – Für Alleinerziehende

- Zahlt der zweite Elternteil keinen Unterhalt und ihr bezieht nicht schon ALGII, steht euch Unterhaltsvorschuss zu. Zwischen 177 und 314 Euro pro Kind stehen euch zu.

- Ihr könnt den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

 

Wohngeld – Für Mieter:innen

- Mieter:innen mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zur Miete beantragen. Im Durchschnitt werden 180–200 Euro gezahlt. Die Gehalts­obergrenze variiert, liegt aber um 1.100–1.200 Euro pro Monat bei einem Ein-Personen-Haushalt.

- Ihr könnt das Geld beim kommunal zuständigen Amt (bspw. Wohngeldämter der Bezirke in Berlin) beantragen.

 

BAföG – Für Schüler:innen und Studierende

- Die BAföG-Regelungen werden zum Oktober verändert, wodurch mehr Schüler:innen und Student:innen Anspruch haben könnten. Prüft, ob ihr Anspruch habt!

- Aus einem BAföG Anspruch ergeben sich weitere Vergünstigungen, z.B. müsst ihr keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen.

- Ihr beantragt BAföG beim für euch zuständigen Studentenwerk.

 

Grundsicherung im Alter (»Mindest­rente«) – Für Rentner:innen

- Rentner:innen mit geringer Rente können die Grundsicherung beantragen. Sie ist in der Höhe vergleichbar mit dem ALG II.

- Ihr könnt die Mindestrente beim Sozialamt beantragen.

 

 

Zu wenig Geld zu haben, ist nicht die Schuld der Einzelnen. Es gibt zu wenig gut bezahlte Arbeitsplätze und die Sozialleistungen sind viel zu niedrig und oftmals zu kompliziert zu beantragen. DIE LINKE will mit euch zusammen politisch den Druck erhöhen, damit die Bundesregierung die Leistungen anhebt, die Preise deckelt und die Bevölkerung spürbar entlastet.

 

Obwohl die Leistungen zu niedrig sind und die Beantragung nicht immer unkompliziert ist, raten wir zur Beantragung. Das Geld steht uns zu und wir wollen die Ansprüche gemeinsam durchsetzen. Gemeinsam sorgen wir für Verbesserungen und kommen solidarisch durch die Krise.