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Neue Etikette
Die SPD will mit dem „Bürgergeld“ einen „Schlussstrich“ unter die Agenda 2010 ziehen und das Image als
Partei der „sozialen Kälte“ abstreifen. Bundessozialminister Heil (SPD) sieht den vorliegenden Entwurf als
Überwindung des Hartz-IV-Systems. Der Entwurf löst das nicht ein:
- Die vorgesehene Erhöhung der Regelsätze ist unzureichend. Alleinstehende Erwachsene sollen 53
Euro mehr im Monat als bisher bekommen (statt aktuell 449 künftig 502 Euro). Das ist gerade mal
der Inflationsausgleich.
- Auch künftig sind Kürzungen als Sanktionen vorgesehen. Das Kürzungsmoratorium bis zum
30.06.2023 wird nicht verlängert.
- Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, sagt: „Es muss endlich
Schluss sein mit den Armutssätzen. Sanktionen gehören restlos abgeschafft. Nur dann kann von einer
Überwindung von Hartz IV und einem echten Bürger*innengeld gesprochen werden.”
Reicht nicht für gesellschaftliche Teilhabe
Die bisherigen Regelsätze wurden methodisch fehlerhaft berechnet und sind deshalb viel zu niedrig. Die
verschiedenen Bundesregierungen haben mit methodischen Tricks das sozio-kulturelle Existenzminimum
„kleingerechnet“. Das führt zu sozialer Scham und Isolation bei Erwachsenen bis zu Mangelernährung und Entwicklungsdefiziten bei Kindern. Der Paritätische hat eine alternative wissenschaftliche Berechnung
vorgelegt und ist dabei (vor Inflation) auf 678 Euro Existenzminimum gekommen.
Gegen Armut gibt es ein einfaches Lösungsmittel: Geld für die Betroffenen. DIE LINKE, Sozialverbände und
Gewerkschaften fordern armutsfeste Regelsätze. Nach den Berechnungen der Paritätischen sind das 678
Euro. Im Vergleich zu den derzeit geltenden Hartz-IV-Regelsätzen ist das 50 Prozent mehr Geld. Die
Erhöhung der Regelsätze im Bürgergeld um gut 10 Prozent bezeichnet Ulrich Schneider als „schlechten
Witz“. Ein Leben ohne Armut und gesellschaftliche Teilhabe sind damit nicht möglich.
Auch das Konstrukt der „Bedarfsgemeinschaft“ soll weiterbestehen. Andere Haushaltsmitglieder werden
in Haftung genommen, wenn jemand Anspruch auf Bürgergeld hat (z.B. indem Einkommen und Vermögen
der Haushaltsmitglieder angerechnet werden). Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhalten nur
anteilige Regelleistungen.
Mehr unter https://miroberbig.de/2022/09/27/hartz-v-das-neue-buergergeld/