Aktivisten der Partei DIE LINKE haben trotz heftigem Schneefall und klirrender Kälte zeitgleich am Dienstag, den 10. Februar 2009, vor allen drei Arbeitsgemeinschaften im Kreis Segeberg Handzettel mit wichtigen Informationen an die „Kunden“ der Argen verteilt.
Hintergrund der Aktion ist u.a. die Kürzung für die Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Bundesregierung und die damit verbundene Befürchtung,“ das die Argen die Kürzungen bei „ihren Kunden“ wieder reinholen müssen,“ so der Kreisvorsitzende des Kreisverbandes Segeberg, Norbert Dachsel.
Weiterhin klärten die Mitglieder der Partei vor den Argen in Norderstedt, Bad Segeberg und Kaltenkirchen die ALG II-Empfänger über das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 27. Januar 2009 auf. Das Bundessozialgericht stellt in seinem Urteil fest, dass die Regelleistungen für Kinder bis zu 14 Jahren verfassungswidrig sind und somit den neuen Bescheiden über die Höhe des Regelsatzes widersprochen werden kann. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheides.
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