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Wenn gebaut wird, dann muss häufig die Natur weichen! Damit dieser Verlust wieder gut gemacht werden kann, sind Bauherren und die Stadt zu Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet. Wie und ob man diese besser regeln kann, fragen wir hier nach.
Begründung:
Ein zentrales Problem beim Vollzug der Eingriffsregelung ist die Umsetzung der festgesetzten Vorkehrungen zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dies gilt sowohl für ihre Ausführung, als auch für ihre langfristige Pflege und Sicherung. Dies zeigt sich beispielsweise in Fällen bei denen der Ausgleich nicht eingriffsnah (externe Lage der Ausgleichsflächen) oder nicht ökologisch angemessen (Fällung eines großkronigen Baumes und Ersatz durch einen Kleinbaum) vorgenommen wird. Auch stehen die vielen kleinen Ausgleichsmaßnahmen einer flächigen ökologisch wirksameren Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen im Weg.
So wäre es beispielsweise schwierig, die Forderung nach einem Klimawald für Norderstedt über Kompensationsmaßnahmen aus der baulichen Tätigkeit zu realisieren. Künftig muss bei der Umsetzung der rechtsverbindlich festgesetzten Vorkehrungen zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gewährleistet werden, dass die durchgeführten Maßnahmen ökologisch wirksam gestaltet und langfristig gepflegt und unterhalten werden. Hierzu kann eine Optimierung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach den Vorgaben der Ökokonto- und Ausgleichsflächenkataster-Verordnung - Ökokonto-VO Schleswig-Holstein einen wichtigen Beitrag leisten.
Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Damit ist das Ökokonto ein Planungsinstrument, um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen zu realisieren. Die frühzeitige und aktive Bevorratung von Kompensationsflächen trägt dazu bei, die Kosten für den naturschutzfachlichen Ausgleich zu senken. Ein Öko-Konto erleichtert die Anwendung der Eingriffsregelung. Besonders geeignet ist ein Ökokonto im Zuständigkeitsbereich der Stadt Norderstedt, da hier ein Gebieten mit einer dynamischer baulicher Entwicklung vorliegt. Auch die hohen Bodenpreisen oder Knappheit an geeigneten Ausgleichsflächen spricht für Regelung nach Vorgaben der Ökokonto-VO. Die entstehenden Kosten zum Beispiel für Planung, Grunderwerb und Herstellung der Maßnahme bis zum Erreichen der angestrebten ökologischen Funktion können refinanziert werden. Die Natur hat durch die Einrichtung eines Ökokontos eine Chance auf vorzeitiges Erreichen von naturschutzfachlichen Entwicklungszielen.
Auf der Basis der Ökokonto-VO wäre es beispielsweise möglich eine Servicestelle für Flächenpool und Ökokonto eingerichtet, um den Anforderungen der Planung und Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen in Kompensationsflächenpools gerecht zu werden. Durch die Bündelung von Maßnahmen in größeren, zusammenhängenden Räumen ergeben sich zahlreiche Vorteile. Der Nutzen entsteht bei Kompensationserfordernissen aus der Bauleitplanung, für Firmen bei örtlich bedeutsamen Einzelvorhaben (Betriebserweiterungen ansässiger Firmen, Infrastrukturprojekte u.a.) und bei Bauvorhaben externer Investoren.