8. Juni 2014 Heinz-Michael Kittler

DIE LINKE Kreistagsfraktion weiter auf Erfolgspur.

Nachdem auf Initiative der linken Segeberger Kreistagsfraktion jetzt ein Arbeitskreis zur Aufarbeitung der jüngeren Kreisgeschichte mit Schwerpunkt des ex Nazi-Landrates von Mohl seine Arbeit aufgenommen hat, bei Verkauf kreiseigener Grundstücke eine 30%ige Sozialbauquote durchgesetzt ist, folgen nun Erfolge bei der Mietobergrenzentabelle, die deutlich verbessert wird.

1,6 Millionen € wollte der Kreis jährlich einsparen, nachdem er durch Schuldenbremsen und Austeritätspolitik in Finanznot geraten war. Deshalb kaufte er für € 30.000 bei der Fa. Analyse und Konzepte ein angeblich schlüssiges Gutachten, um die gültigen Wohngeld-Tabellenwerte für SGBXII und SGBII (Kosten der Unterkunft) zu unterlaufen.Statt die Selbstverwaltung mit einer Satzung zu befassen, veröffentlichte er vor knapp 2 Jahren per Erlass derart niedrige Werte, dass es dafür gar keine Wohnungen zu mieten gab.

Prompt flatterten seitdem dennoch vielen hundert Anspruchsberechigten von den Jobcentern und Sozialämtern Aufforderungsschreiben ins Haus, sich eine entsprechend billigere Wohnung zu suchen, andernfalls der Regelsatz entsprechend gekürzt werde. Die meisten Angeschriebenen knickten ein. Wer klagte, bekam meist Recht, denn die Ämter müssen stets nachweisen, dass es solch billige Wohnungen auch tatsächlich gibt.

Der linken Kreistagsfraktion war es gelungen, gegen diese Ungerechtigkeit viele Verbündete aus anderen Parteien zu gewinnen und in zähen Verhandlungen konnte zunächst ein Bestandsschutz für bestehende Mietverhältnisse von vor dem Erlass durchgesetzt werden. Absprachen über erheblich auszuweitende Einzelfallprüfungen folgten.

Gleichzeitig begannen die Arbeiten an einer neuen Tabelle und zwar unter Beteiligung eines eigens gegründeten Unterausschuss vom Sozialausschuss - auch das war in den Verhandlungen durchgesetzt worden. Nach einem Jahr ist es nun so weit: Die bis zu 20% erhöhten neuen Tabellenwerte haben den Sozialausschuss passiert. http://kreis-se.info/bi/___tmp/tmp/45081036222993490/222993490/00025947/47-Anlagen/01/AnlagenzurVorlageMOG05062014.pdf

Für DIE LINKE Kreistagsfraktion ist das ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber es wird für sie ein Dauerthema bleiben. Für diejenigen, bei denen es noch nicht reicht gilt: lmmer auf Einzelfallprüfung bestehen: Weg zur Arbeit, zur Kita, Verkehrsverbindungen, soziales Umfeld, usw. und - kann ein Sozialamt oder Jobcenter - bei Einzelfallwürdigung - keine konkrete entsprechende Wohnung nachweisen, wird es auch weiterhin jeden Prozess verlieren denn wortgleich schreibt § 22SGBII und §22aSGBXII im ersten Satz vor: "Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind." Was angemessen ist, entscheidet letztlich weder eine Kreisverwaltung, noch ein Jobcenter und auch kein Sozialamt, sondern ein Sozialgericht - wenn frau/man es denn anruft.